hallo wollte mal nachfragen,bei mir wurde eine roggenmehlallergie festgestellt und daraus folgte bäckerasthma.ich habe nun mein spray und ein notfallspray bekommen.meine frage nun bin ich verpflichtet meinem arbeitgeber darüber zu unterrichten.denn die bgn tritt so oder so an den betrieb ran.muß allerdings sagen das ich erst seit dem 3.7. dort arbeite und in den letzten 10 jahren mit der allergie sehr gut als bäcker arbeiten konnte.