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 Bewertung der Retouren-Verluste 09.03.2004 (11:35 Uhr) GuentherHansP@aol.com
An alle Kollegen Baeckermeister
Bewertung der Retouren-Verluste
Ich glaube, es ist notwendig, die Bewertung der Retouren-Verluste neu zu ueberdenken. Die Notwendigkeit, bis Ladenschluss ein moeglichst volles Angebot unseren Kunden, und das taeglich, anzubieten, beschert uns teilweise hohe Einkommensverluste.
Vor 40 Jahren hat man sicher bei den Kalkulationen Verarbeitungsverluste usw. einkalkuliert. Aber Wegwerfverluste... !?
Ich bin seit 1964 ununterbrochen Baecker. Aber weggeworfen haben wir kaum Backwaren! Da hatte man auch mal ein Brot noch am anderen Tag gegessen, oder, da gar nicht ein so großes Angebot wie heutzutage, war am Abend meist alles ausverkauft.  Aber heute, unsere Kundschaft moechte doch bis abends noch alles im Angebot, und moeglichst noch "frisch"! Seit 15 Jahren sind doch alle Rohstoffe bis Strom, Heizung, Loehne ( hohe "Zwangs-tarifloehne) und Lohnnebenkosten enorm angestiegen! Da ist doch eine Kalkulation mit "Wegwerfverlust" ....... unmoeglich, das dieses von der Kundschaft akzeptiert wird. Und auch nicht durchzusetzen! Vielmehr "koennte man eine Kalkulation vergessen", da man ja nicht einen hoeheren Preis nehmen kann, als die anderen Kollegen.
Meine Ueberlegung:
Als Baeckermeister und mit Verantwortung auch für  meiner Familie, muss ich taeglich und mit meinen eigenen Risiko meine Kunden mit frischen Backwaren, moeglichst bis Ladenschluss bedienen.
Und nur wenn ich alles bezahlt habe und noch was uebrigbleibt, habe ich Einkommen  und  kann auch was verdienen.

Von meinem Geld kaufe und bezahle ich :
          Einkauf von Materialien, Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, bezogene Waren
          Loehne und Gehaelter
          Vermoegenswirksame Leistungen
          Gesetzliche soziale Aufwendungen ( Krankenkasse bis Rentenversicherung )
          Raumkosten wie Miete und Pacht
          Heizung, Gas, Strom, Wasser
          Instandhaltung betrieblicher Raeume, Reinigung, Abgaben betrieblich genutzt. Besitz
          Steuern, Versicherungen, Beitraege
          Beitraege zur Berufsgenossenschaft
          Fahrzeugkosten
          Werbe-, und Dekokosten
          Kosten der Entsorgung
          Reparatur-, Instandhaltung, Werkzeuge und Kleingeraete
          Versch. Kosten, Telefon, Buerobedarf bis Buchfuehrungskosten usw.
          Zinsaufwendungen für kfr. und lfr. Verbindlichkeiten
          Abschreibungen..............., halte auf, sonst ist die Seite voll !!!!
Das ist natuerlich jetzt alles als Kosten bereits gebucht !, auch Verarbeitungsverlust bis Materialverlust !      Aber Wegwerfverlust ???

Und wenn jetzt noch was uebrig ist, habe ich ein mehr oder weniger Einkommen !!!

Beispiel:  Am Abend  sind für 100 €uro Backwaren uebrig !
1. Wenn ich jetzt diese Backware "noch verkaufen konnte", habe ich ein Einkommenforteil ( und Gewinn ) von 100 €uro. Diesen muss ich in der Gewinnermittlung der Einkommensteuer angeben und Versteuern.
2. Wenn ich aber diese, nicht mehr frischen Backwaren / abgelaufene Haltbarkeit usw  nun am Abend aber "Wegwerfe ", habe ich doch für mich eine echten Einkommenverlust !!! , da ich "nichts"  dafuer bekomme.
Warum kann ich diesen Verlust-Einkommenverlust nun nicht bei meiner Gewinnermittlung zur Einkommensteuer auch angeben !?
Das finde ich nicht gerecht !!
Wenn ich jetzt aber davon ne Semmel nehme und esse, muss ich diese als "Entnahme Unternehmer "angeben, bezahlen, mit Mehrwertsteuer natuerlich!!
Das finde ich nicht gerecht !!

Ich Bitte um Ihre Hilfe !!
Dieses sollte allen Innungen bis Landesinnungen zur Beratung zugeleitet werden !
Wenn "es nicht gerecht ist, ist es zu aendern " !!            Meine  Meinung !!
Was ist Ihre Meinung dazu !?               Wuerden Sie dieses Unterstuetzen !?
Viele Grueße, H-Peter Guenther sen,  Baeckermeister                    www.schwarzbierbrot.de

Ich wuerde dieses unterstuetzen: ____________________________

Bitte um Rueckmeldung: E-Mail : GuentherHansP@aol.com

Absender: Baeckerei/Konditorei Enrico Guenther, 84332Hebertsfelden/Niederbayern

Bitte senden Sie selbst diese E-mail-Kopie an andere Kollegen !
Nachtrag: Es haben sich inzwischen jede Maenge Baeckermeister, BWH, Konditoren und Betriebsberater mit " ZUSTIMMUNG " an mich gewendet.
Danke
Lieber Kollege,

nutze diesen Link:

http://www.baeckerei.de/

der landet auf der seite des Zentralverbandes.

Gruß

aus Hamburg

www.d-buschmann.de
www.baeckerfachverein-zu-hamburg.de

Lieber Kollege,

Du hast recht und auch nicht. Tatsaechlich kalkulierst Du schon lange Deinen Wegwerfverlust mit in Deinen Preis hinein. Anderfalls waerst Du schon lange nicht mehr im Geschaeft. Du siehst dies an Deinen Materialkosten. Die sich erhoehen wenn Du Dein Produkt nicht verkaufen kannst. Einkommensteuer bezahlst Du nur wenn Du auch Einkommen hast und die Steuer kannst du nicht auf Deinen Preis umlegen, Du rechnest einen Gewinn in jede Kalkulation hinein, von diesem Gewinn bezahlst Du deine Einkommensteuer.Es kommt darauf an wie hoch Dein "wegwerfverlust" ist, oft wird dies ueberbewertet. Liegt Deine Retoure um die 6% bist Du ok.....hast Du aber 16% dann arbeitest Du wirklich umsonst.
Dazu wil ich mal als verbraucher was sagen.
Vor einigen Jahren konstest ein Brötchen noch  nach 2 tagen essen.
Heute  ist es oft am nächten Tag so hart das man es nimmer essen kann.
Ist das nur hier in unserer gegend so  oder überall?
Warum soll ich um 19.00 für ein Brötchen genausoviel bezahlen wie  für ein Frisches?
Dann trage ich als verbraucher  Die verluste nein danke.
wenn ich aber abend die Brötchen etwas günstiger bekomme,bei abnahme von 10 Stück hat doch jeder was davon .
in diesem fall müstest du aber  diese Ware geringer versteuern Können da stimme ich voll zu .

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