| An alle Kollegen Baeckermeister Bewertung der Retouren-Verluste Ich glaube, es ist notwendig, die Bewertung der Retouren-Verluste neu zu ueberdenken. Die Notwendigkeit, bis Ladenschluss ein moeglichst volles Angebot unseren Kunden, und das taeglich, anzubieten, beschert uns teilweise hohe Einkommensverluste. Vor 40 Jahren hat man sicher bei den Kalkulationen Verarbeitungsverluste usw. einkalkuliert. Aber Wegwerfverluste... !? Ich bin seit 1964 ununterbrochen Baecker. Aber weggeworfen haben wir kaum Backwaren! Da hatte man auch mal ein Brot noch am anderen Tag gegessen, oder, da gar nicht ein so großes Angebot wie heutzutage, war am Abend meist alles ausverkauft. Aber heute, unsere Kundschaft moechte doch bis abends noch alles im Angebot, und moeglichst noch "frisch"! Seit 15 Jahren sind doch alle Rohstoffe bis Strom, Heizung, Loehne ( hohe "Zwangs-tarifloehne) und Lohnnebenkosten enorm angestiegen! Da ist doch eine Kalkulation mit "Wegwerfverlust" ....... unmoeglich, das dieses von der Kundschaft akzeptiert wird. Und auch nicht durchzusetzen! Vielmehr "koennte man eine Kalkulation vergessen", da man ja nicht einen hoeheren Preis nehmen kann, als die anderen Kollegen. Meine Ueberlegung: Als Baeckermeister und mit Verantwortung auch für meiner Familie, muss ich taeglich und mit meinen eigenen Risiko meine Kunden mit frischen Backwaren, moeglichst bis Ladenschluss bedienen. Und nur wenn ich alles bezahlt habe und noch was uebrigbleibt, habe ich Einkommen und kann auch was verdienen.
Von meinem Geld kaufe und bezahle ich : Einkauf von Materialien, Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, bezogene Waren Loehne und Gehaelter Vermoegenswirksame Leistungen Gesetzliche soziale Aufwendungen ( Krankenkasse bis Rentenversicherung ) Raumkosten wie Miete und Pacht Heizung, Gas, Strom, Wasser Instandhaltung betrieblicher Raeume, Reinigung, Abgaben betrieblich genutzt. Besitz Steuern, Versicherungen, Beitraege Beitraege zur Berufsgenossenschaft Fahrzeugkosten Werbe-, und Dekokosten Kosten der Entsorgung Reparatur-, Instandhaltung, Werkzeuge und Kleingeraete Versch. Kosten, Telefon, Buerobedarf bis Buchfuehrungskosten usw. Zinsaufwendungen für kfr. und lfr. Verbindlichkeiten Abschreibungen..............., halte auf, sonst ist die Seite voll !!!! Das ist natuerlich jetzt alles als Kosten bereits gebucht !, auch Verarbeitungsverlust bis Materialverlust ! Aber Wegwerfverlust ???
Und wenn jetzt noch was uebrig ist, habe ich ein mehr oder weniger Einkommen !!!
Beispiel: Am Abend sind für 100 €uro Backwaren uebrig ! 1. Wenn ich jetzt diese Backware "noch verkaufen konnte", habe ich ein Einkommenforteil ( und Gewinn ) von 100 €uro. Diesen muss ich in der Gewinnermittlung der Einkommensteuer angeben und Versteuern. 2. Wenn ich aber diese, nicht mehr frischen Backwaren / abgelaufene Haltbarkeit usw nun am Abend aber "Wegwerfe ", habe ich doch für mich eine echten Einkommenverlust !!! , da ich "nichts" dafuer bekomme. Warum kann ich diesen Verlust-Einkommenverlust nun nicht bei meiner Gewinnermittlung zur Einkommensteuer auch angeben !? Das finde ich nicht gerecht !! Wenn ich jetzt aber davon ne Semmel nehme und esse, muss ich diese als "Entnahme Unternehmer "angeben, bezahlen, mit Mehrwertsteuer natuerlich!! Das finde ich nicht gerecht !!
Ich Bitte um Ihre Hilfe !! Dieses sollte allen Innungen bis Landesinnungen zur Beratung zugeleitet werden ! Wenn "es nicht gerecht ist, ist es zu aendern " !! Meine Meinung !! Was ist Ihre Meinung dazu !? Wuerden Sie dieses Unterstuetzen !? Viele Grueße, H-Peter Guenther sen, Baeckermeister www.schwarzbierbrot.de
Ich wuerde dieses unterstuetzen: ____________________________
Bitte um Rueckmeldung: E-Mail : GuentherHansP@aol.com
Absender: Baeckerei/Konditorei Enrico Guenther, 84332Hebertsfelden/Niederbayern
Bitte senden Sie selbst diese E-mail-Kopie an andere Kollegen ! Nachtrag: Es haben sich inzwischen jede Maenge Baeckermeister, BWH, Konditoren und Betriebsberater mit " ZUSTIMMUNG " an mich gewendet. Danke |