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 Gesundheitszeugnis 14.04.2002 (16:46 Uhr) Andy
Hallo,

wer kann mir sagen, was bei der Untersuchung für das Gesundheitszeugnis alles untersucht/getestet wird? (nicht gemeint ist die Tauglichkeitsuntersuchung für Berufsanfänger wegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz). Vielen Dank im Voraus.

Andy
 Re: Gesundheitszeugnis 14.04.2002 (19:48 Uhr) Markus
Hallo Andy,

die Untersuchung zum erhalt eines Gesundheitszeugnises ist im grunde eine ganz normale Routineuntersuchung!
Du wirst abgetastet, abgehört und geröncht (wie schreibt man das?), must einen Fragebogen ausfüllen (das Übliche von wegen Allergien und so) und zusätzlich must Du noch eine Kotprobe einschicken die auf ansteckende Krankheiten und Säuchen untersucht wird.

Gruß, Markus

 Re: Gesundheitszeugnis 19.06.2002 (22:21 Uhr) Bäcker Chrille
Hallo diese Version der Gesundheitsuntersuchung. Gesundheitspass ist veraltetet. Zu beginn meiner Lehre 1999 war dies noch so, allerdings läuft es jetzt anders ab. Man geht zum gesundheitsamt, mus einen Bogen lesen, wird von einer Ärztin belehrt wegen der Meldepflicht bei bestimmten Untersuchungen. In gegensatz zu Früher bekommt man den Gesundheitspass für 35 € gleich mit und bekommt ihn nicht mehr zugeschickt, zeitliche begrenzte Gesundheitszeugnisse gibt es nicht mehr.

Bäcker Chrille
Eintrag von kantchew am 03.04.02 um 17:12:06 Uhr eingefügt.

Das neue Infektionsschutzgesetz
Mit dem 01.01.2001 trat das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft, welches das Bundesseuchengesetz ablöste.
Hiermit ist auch der Gesundheitspass weggefallen. Wer nun im Bereich Lebensmittel, wenn auch nur als Aushilfskraft, arbeiten möchte, muss sich beim zuständigen Gesundheitsamt eine Erstbelehrung über Infektionskrankheiten dokumentieren. Die bisher standartisierte Untersuchung (Stuhlprobe) fällt weg. Leider gibt es so auch keine klinische Kontrolle von Dauerausscheidern, was ich als Mediziner bedauere. Das Gesetz lenkt die Verantwortung mehr und mehr auf die Einzelperson und somit auf den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber hin. Er muss nun bestimmte Krankheitssymptome kennen und erkennen können.
Nach Arbeitsbeginn ist der Arbeitgeber nach § 43 Absatz 4 verpflichtet seine Arbeitnehmer einmal jährlich eine Folgebelehrung zukommen zu lassen, was zu dokumentieren ist. Die Einhaltung der jährlichen Belehrungspflicht wird durch die Gesundheitsämter kontrolliert und bei Nichtbeachtung nach § 73 Absatz 18 als Ordnungswidrigkeit mit bis zu € 2.500,00 geahndet. Dieses Bußgeld kann man sicherlich für andere wesentlichere Dinge nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Belehrungspflicht nicht nur neu eingestellte Mitarbeiter betrifft. Ab 01.01.2002 müssen auch alle Mitarbeiter, die mit einem Gesundheitszeugnis vor dem 31.12.2000 ausgestellt arbeiten, mit einer Folgebelehrung das Zeugnis verlängern. Unter die Belehrungspflicht fallen alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, also Köche, Küchenhilfen, Kellner Servicemitarbeiter, Cateringservice, Bäcker, Fleischer. Wenn Aushilfskräfte in dieser Saison wieder eingestellt werden, so müssen diese ebenfalls eine Unterweisung erhalten.
Diese Folgebelehrung sollte fachgerecht und anschaulich durchgeführt werden, um auf der einen Seite Probleme mit dem Gesetz zu vermeiden und auf der anderen Seite der Belehrung auch tatsächlich einen Sinn zu geben und den Inhalt anschaulich darzustellen. Es nützt keinem, wenn der Chef einen Zettel vorliest und seine Mitarbeiter den Inhalt nicht verstanden haben oder keine Fragen loswerden können Weitere Informationen zum Thema unter [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] oder (0351) 4466802 (bitte Name und Rufnummer hinterlassen, wir rufen zurück).
cand.med.A.K.
 Re: Gesundheitszeugnis 15.04.2002 (14:16 Uhr) mamje
liebe andy,

wenn du die untersuchung für lebensmittelzeugnisse meinst, kann ich dir bescheid sagen.
du kannst die untersuchung bei deinem hausarzt oder beim gesundheitsamt machen lassen.
untersucht wird herzlich wenig :(
du bekommst einen stempel auf den arm - tuberkulosetest -
wenn sich an der stelle bläschen bilden mußt du geröngt werden.
wenn nicht, ist alles okay.
dann bekommst du einen großen umschlag mit zwei röhrchen für die stuhlproben mit nach hause.
gebrauchsanweisung *lol*
liegt bei.
die stuhlproben müssen im abstand von einigen wochen eingeschickt werden.
und dann redet der arzt mit dir und guckt, ob du eventuell einen ausschlag hast.
und das ist im normalfall alles, was untersucht wird.
meiner meinung nach erschreckend wenig.
die kosten für das zeugnis bekommst du normalerweise von demjenigen wieder, der das zeugnis von dir verlangt.
es muß auch nicht erneuert werden.

so, das war's
mamje :)))
 Re: Gesundheitszeugnis 15.04.2002 (14:54 Uhr) heidi
Allerdings kommt es darauf an, ob du in einem Fleischverabeitenden-Betrieb arbeitest, bislang war es so, dort mußte das Gesundheitszeugnis jährlich erneuert werden.

Und leider zahlen auch nicht alle Arbeitgeber das Gesundheitszeugnis....

LG
Heidi
 Re: Gesundheitszeugnis 22.08.2002 (19:29 Uhr) Mona
Ich musste auch so ein Gesundheitszeugnis vorlegen und bei mir war es genauso wie Mamje schreibt. Ich wohne in Bayrisch Schwaben, vielleicht ist es ja in den einzelnen Bundesländern verschieden?

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