| Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die regelmäßigen körperlichen Untersuchungen der Berufsgenossenschaft im Feld Bäcker und Konditor. Ich beginne bald eine Bäckerlehre, muss da ich über 18 Jahre alt bin nicht mehr zur Untersuchung die das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Beginn der Lehre vorschreibt. Ich habe jedoch gehört, dass man sich trotzdem regelmäßig von Ärzten der Berufsgenossenschaft untersuchen lassen muss. Was wird bei diesen Untersuchungen gemacht und wo liegen da die Schwerpunkte? Ich habe aufgrund zu schnellen Wachstums in meiner Kindheit einen Hohl-Rundrücken, jedoch ohne jegliche Probleme, geschweigedenn Schmerzen. Können diese Ärzte mir einfach meinen Beruf verbieten nur weil sie der Meinung sind ich müsste ja Rückenschmerzen haben und nicht arbeitsfähig sein? Nach welchen Kriterien wird sowas gemacht? Ich möchte nach Möglichkeit später selbstständig sein. Dann würde ja meine Exitenz davon abhängen. Bei ernstzunehmenden Krankheiten, wie z.B Herzkrankheiten oder starkes Bäckerasthma würde ich dafür ja Verständnis haben. Muss ich mir da Sorgen um meine Zukunft machen?
Danke im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Andy |